Schimmelanalyse
Für eine erste Analyse empfehlen wir, einen Schimmelpilz - Test durchzuführen und zu be-stimmen, ob und welche Schimmelpilzart an den betroffenen Stellen vorhanden ist.
Die Entnahme der Probe sollte durch uns erfolgen - für die "Beweislage" kann ein unabhängiges Gutachten unerlässlich sein. Wir dokumentieren als unabhängige Sachverständige den Zeitpunkt und den Ort der Entnahme der Probe.
Mit Schimmelpilz befallene Oberflächen können direkt durch eine "Abklatschprobe" geprüft werden. Mit der speziellen Testplatte entnehmen wir eine direkte Probe von der Stelle, an der Sie den Schimmelpilz vermuten, z.B. von Flecken an Wand oder Fensterrahmen.
Nach Untersuchung der Oberflächenproben im mikrobiologischen Labor fassen wir die Ergebnisse in einem Kurzgutachten zusammen und erstellen innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Gesamtanalyse.
Unsere Leistung umfasst:
Entnahme von Schimmelpilzproben - Abklatschprobe
inkl. Laboruntersuchung - 1 Probe. Sie erhalten eine qualifizierte Analyse der in Kultur gewachsenen Schimmelpilze mit Identifizierung der Gattungen.
- Entnahme der Probe erfolgt durch uns!
(innerhalb Berlins oder im Land Brandenburg) -
Netto: 120,00 Euro
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Ursachenergründung, Kurzgutachten
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soweit erforderlich eine beschädigungsfreie Feuchtigkeitsmessung des befallenen Untergrundes, die Messung der Oberflächen-temperatur und der Luftfeuchtigkeit zum Zeitpunkt des Ortstermins sowie eine Taupunktermittlung
Die Entnahme kann auch selbstständig erfolgen, die Testplatten können hier bestellt werden.
Entnahme von Schimmelpilzproben - Abklatschprobe
Ist Schimmel vorhanden?
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Wir senden Ihnen 1 steril versiegelte Testplatte zu, die Entnahme erfolgt selbstständig nach Gebrauchsanleitung, nach Rücksendung im Freiumschlag erhalten Sie die Analyse der in Kultur gewachsenen Schimmelpilze mit Identifizierung der Gattungen. Versand bundesweit!
Als Sachverständiger und Gutachter von Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden
- untersuchen wir Feuchtigkeitsschäden in Häusern und Wohnungen
- beurteilen die Qualität von Bauwerksabdichtungen
- identifizieren und analysieren Pilzbefall und Schimmel
- erstellen Schimmelpilz-Gutachten
- beraten mit fachlicher Kompetenz im Schadensfall
- informieren zur Prävention von Schäden
Wo entstehen Schimmelpilze?
Zunehmend gibt es in Häusern und Wohnungen Probleme mit Schimmelpilzbefall. Hauptursache ist eine überhöhte Feuchtigkeit in der Wohnung, die folgende Ursachen haben kann:
- Bauliche Wasserschäden, z. B. defekte Rinnen, fehlender Spritzwasserschutz oder defekte Drainage
- Fehlende oder mangelhafte Sperrschichten zum Erdreich
- Falsche Wärmedämmung von Außenbauteilen
- Wärmebrücken, z. B. am Fenstersturz, Balkonplatte aus Beton, ungedämmtes Fallrohr
- Hohe Luftfeuchtigkeit im Innenraum durch Duschen, Kochen, Waschen - bei gleichzeitiger schlechter Lüftung
- Feuchtigkeitsabsperrende Innenverkleidung, z. B. Lackanstriche oder Kunststofftapeten
- Mangelhafte Bauaustrocknung im Neubau.
Bei solchen Verhältnissen und im Zusammenhang mit Wärme wird das Wachstum von Schimmel stark gefördert.
Beweislast?
Die Gerichte (z.B. AG Köpenick - 17 C 475/00-) bewerten Schimmelpilz als einen "erheblichen Mangel", der zur Minderung berechtigt und gehen bei großflächigem Schimmelbefall zumeist von einer erheblichen Gesundheitsgefährdung aus, die Mieter neben der Mietinderung zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Wann eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, richtet sich nach objektiven Maßstäben und ist nicht allgemein zu beantworten, sondern eine Frage des Einzelfalls.
Voraussetzung für eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 1 BGB ist eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit. Die Mieter müssen darlegen und beweisen, dass festgestellte Schimmelpilze tatsächlich toxinbildend sind und dass sich toxische Stoffe in der Atemluft befinden.
Der fristlosen Kündigung braucht in den Fällen erheblicher Gesundheitsgefährdung keine Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung vorausgehen. Die Mieter müssen aber schriftlich unter Angabe des Grunds "Gesundheitsgefährdung" kündigen und sollten auch darauf hinweisen, dass sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Gesundheitliche Auswirkungen
Die gesundheitlichen Auswirkungen der Sporen sind abhängig von
- der Anzahl der Sporen
- der sporenproduzierenden Schimmelpilzart
- der gesundheitlichen Verfassung des Menschen
Bei immungeschwächten Personen können Pilzsporen Erreger von
- Pilzerkrankungen (Mykosen) sein.
- Schimmelpilzbestandteile in Form bestimmter Eiweißkomplexe können allergische Reaktionen auslösen.
- Pilzgifte (z. B. Aflatoxine, Anthrachinone) sind möglicherweise Verursacher von unspezifischen gesundheitlichen Problemen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Schleimhautreizungen und erhöhter Infektanfälligkeit.
- Mikrobiologisch produzierte organische Verbindungen (MVOC) verursachen, aufgrund ihres moderigen Geruchs, ein schlechtes Raumklima.
Als typische Erkrankungen bei Personen, in Zusammenhang mit Schimmel in Wohnräumen, gelten Atemwegserkrankungen (79%), Infektanfälligkeit (52%) und Müdigkeit/Antriebsstörungen (40%). Besonders
Kinder gelten als Risikogruppe.
Ursache der unterschiedlichen Gesundheitsstörungen, die Schimmelpilze auslösen können, sind zumeist allergische Reaktionen unterschiedlichen Typs:
- Soforttyp - hier kommt es zu einer sofortigen Reaktion auf fremde Eiweißstrukturen. Diese Eiweißstrukturen befinden sich auf den Oberflächen von Schimmelsporen und auch auf abgestorbenen Pilzteilen. Symptome sind meist Atemnot, Ausschläge und Kreislaufstörungen.
- Bei Dauerkontakt mit dem Allergen kann die Konzentration von Antikörpern im Blut stark ansteigen. Es kommt zu Reaktion mit den Allergenen und damit zur Bildung von Immunkomplexen. Symptome sind z.B. Husten, Atemnot, Fieber, Abgeschlagenheit und Muskelschmerzen.
- Hierbei liegt keine Antikörperreaktion zugrunde, sondern eine Irritation von zellulären Botenstoffen. Symptome sind z.B. Migräne, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Magen-Darm- Beschwerden, Autoimmunerkrankungen, Neurodermitis etc.