AZUR GmbH - Ingenieur- und Sachverständigenbüro
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Energieausweis / Verbrauchsausweis

Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch dokumentiert, bereinigt um klimatisch bedingte Einflüsse.

Grundlage für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Jahren.

Dabei wird der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes ermittelt.

Wir erstellen den Energieausweis als Verbrauchsausweis zum kostengünstigen Festpreis (incl. Zusendung Energieausweis vorab als pdf und Versand der Unterlagen im Original per Post, incl. Registrierungsbebühr DIBt)

 

85 € als Endpreis

 

Das Honorar beträgt 85 € als Endpreis für Privatkunden (der Rechnungsbetrag enthält hier gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer). Das Honorar für gewerbliche Kunden beträgt 85 € netto zuzügl. MwSt.

Alle Nebenkosten für Druck, Versand und der Verwaltungskostenbetrag für die Registriernummer (6,90 €) sind bereits enthalten. Der Betrag ist fällig bei Rechnungserhalt.

 

Sie können hier einen Verbrauchsausweis nach EnEV / GEG 2024 bestellen! Füllen Sie dazu einfach den

Erfassungsbogen Energieausweis EnEV / GEG
Energieausweis als Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis EnEV - GEG (Stand 01.0[...]
PDF-Dokument [172.7 KB]
Erfassungsbogen Energieausweis EnEV / GEG
Energieausweis als Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis EnEV - GEG (Stand 01.0[...]
Microsoft Word-Dokument [44.7 KB]

EnEV / GEG 2024

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Daten für den Energie-Verbrauchsausweis online zu übermitteln - Dateneingabe -

(Zusendung per EMail oder Post ist auch möglich) aus und senden Sie diesen ausgefüllt per Post oder Fax/EMail an uns zurück.


In eiligen Fällen (Notartermin, Vermietung usw.) auch gern telefonische Rücksprache!

Der Energieausweis, den Sie erhalten, umfasst immer 5 Seiten, die je nach Umfang der Modernisierungsempfehlungen bzw. der Anzahl der zu erfassenden Energieverbräuche durch 2 weitere Seiten ergänzt werden können.

Für Energieausweise, die ab Mai 2014 nach der neuen EnEV erstellt werden, gibt es einige Änderungen. So wird der farbige Bandtacho im Energieausweis für Wohngebäude um die Endenergieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt. Vorbild sind die Label, mit denen schon seit Jahren Elektrogeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen bewertet werden. Durch diese Klassifizierung können Käufer und Mieter die Energieeffizienz von Gebäuden künftig so einordnen, wie sie es von Haushaltsgeräten gewohnt sind. Der Bandtacho wird verkürzt und reicht nur noch bis zu einem Wert von 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr statt wie bisher 400 kWh.

 

Bei Vermietungs- oder Verkaufsanzeigen für eine Immobilie oder eine Wohnung, die in kommerziellen Medien aufgegeben werden, müssen bestimmte Informationen aus dem Energieausweis angegeben werden. Bei Energieausweisen für Wohngebäude, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, sind dies folgende Angaben:

  • die Art des Ausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis),
  • der Wert des Endenergiebedarfs (bei Bedarfsausweis) oder Endenergieverbrauchs (bei Verbrauchsausweis) für das Gebäude,
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Liegt ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht vor (EnEV 2009), also ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse, besteht keine Pflicht zur Angabe einer Energieeffizienzklasse in der Immobilienanzeige. Hier ist es ausreichend den Energieverbrauchskennwert (Seite 3 des Energieausweises) oder den Wert des Endenergiebedarfs (Seite 2 des Energieausweises) in der Immobilienanzeige anzugeben; ist im Energieverbrauchskennwert der Energieverbrauch für Warmwasser nicht enthalten, so ist der Energieverbrauchskennwert um eine Pauschale von 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche zu erhöhen.

 

Ihren Energieausweis nach GEG 2014 erhalten Sie zusammen mit einer Rechnung innerhalb weniger Tage per Post.

 

Vorab übersenden wir Ihnen den Energieausweis als pdf Datei und die freiwillige Aushangseite!

Folgende Informationen werden für ein Wohngebäude benötigt:

Adresse des Objektes
Anzahl der Wohneinheiten
Baujahr des Gebäudes
Baujahr der Anlagentechnik
Wohnfläche des Gebäude in m²
davon dauerhafter Leerstand in m²
Brennstoff/Einheit
Heizperiode/Abrechnungszeitraum für 3 Jahre
Jahresverbrauch des Brennstoffs
Foto Ihres Hauses (auf Wunsch), ohne Mehrkosten - Foto oder Datei

 

Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Wir sind als Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind.

 

Nach 10 Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach der Sanierung neu ausgestellt werden.

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