AZUR GmbH - Ingenieur- und Sachverständigenbüro
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Energieausweis Wohngebäude

Auf Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV 2013 / 2014 liefert der Energieausweis / Energiepass Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes. In Zukunft brauchen Sie einen Energieausweis / Energiepass sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten.

 

Beim Ausstellen der Energieausweise kann entweder der tatsächliche Verbrauch oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden. Beide Energieausweis-Arten werden von uns ausgestellt und sind 10 Jahre gültig.

Anzahl Wohnungen   Energieausweis EnEV 2013 Verbrauch Bedarf
egal Neubau nie immer
1 - 4 Wohngebäude bis Baujahr 1977 nur bis 30.09.08 ja
1 - 4

Wohngebäude bis Baujahr 1977

durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht - dies ist in der Regel gegeben, wenn eine neue Heizung eingebaut wurde, die Fenster erneuert und das Dach gedämmt wurde

ja ja
1 - 4 Wohngebäude ab Baujahr 1978 ja ja
ab 5

Wohngebäude Baujahr egal

ja ja
egal

Wohngebäude

Sanierung mit KfW-Darlehen, Fördermittel

nie immer

Demnach haben Eigentümer und Vermieter ein Optionsrecht erhalten, indem sie zwischen:

wählen dürfen.

 

Wir sind zugelassen zur Energieausweisausstellung bei der dena, Nr. 101214 und durch unsere Bauvorlageberechtigung gemäß §21 EnEV 2013 / 2014 ausstellungsberechtigt.

 


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