Energieausweis Wohngebäude
Auf Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV 2013 / 2014 liefert der Energieausweis / Energiepass Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes. In Zukunft brauchen Sie einen Energieausweis / Energiepass sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten.
Beim Ausstellen der Energieausweise kann entweder der tatsächliche Verbrauch oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden. Beide Energieausweis-Arten werden von uns ausgestellt und sind 10 Jahre gültig.
Anzahl Wohnungen | Energieausweis EnEV 2013 | Verbrauch | Bedarf |
egal | Neubau | nie | immer |
1 - 4 | Wohngebäude bis Baujahr 1977 | nur bis 30.09.08 | ja |
1 - 4 |
Wohngebäude bis Baujahr 1977 durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht - dies ist in der Regel gegeben, wenn eine neue Heizung eingebaut wurde, die Fenster erneuert und das Dach gedämmt wurde |
ja | ja |
1 - 4 | Wohngebäude ab Baujahr 1978 | ja | ja |
ab 5 |
Wohngebäude Baujahr egal |
ja | ja |
egal |
Wohngebäude Sanierung mit KfW-Darlehen, Fördermittel |
nie | immer |
Demnach haben Eigentümer und Vermieter ein Optionsrecht erhalten, indem sie zwischen:
wählen dürfen.
Wir sind zugelassen zur Energieausweisausstellung bei der dena, Nr. 101214 und durch unsere Bauvorlageberechtigung gemäß §21 EnEV 2013 / 2014 ausstellungsberechtigt.